Generell sind sämtliche Klagen gebührenpflichtig. Die Gebühren für die Schlichtungsverfahren sind im Vergleich zu den Gebühren bei Gericht gering. Die Kantone erlassen eigene Gebührenverordnungen.
Arbeitsrechtliche Klagen sind bis zu einer Forderungssumme von CHF 30‘000.00 gebührenfrei. Höhere Forderungen unterstehen der Gebührenverordnung.