Alle Schlichtungsgesuche müssen vollständig ausgefüllt und im Doppel eingereicht werden (je für das Friedensrichteramt und die Gegenpartei). Bei mehreren Beklagten ist pro beklagte Partei ein Exemplar einzureichen. Die Formulare sind original zu unterschreiben und per Post oder persönlich oder elektronisch mit digitaler Signatur einzureichen.
Falls bereits eine Betreibung eingeleitet wurde, ist eine Kopie des Zahlungsbefehls beizulegen.
Weitere Beilagen: Belege wie Bestellung, Rechnung, Mahnungen, Korrespondenz etc.
Die Formulare müssen mit dem Programm „Adobe Reader“ geöffnet werden.
Eine Zusammenstellung nützlicher Formular des Bundes finden Sie hier:
https://www.bj.admin.ch/bj/de/home/publiservice/zivilprozessrecht/parteieingabenformulare.html