Klagearten

Forderungsklagen / Konsumentenstreitigkeiten

Wo ist die Klage einzureichen?

Soweit nicht ein besonderer Gerichtsstand vereinbart wurde, sind Klagen am Wohnsitz der beklagten Partei – gegen juristische Personen an deren Sitz – zu erheben.

Bei konsumentenrechtlichen Klagen kann der Konsument als Kläger wählen, ob die Klage an seinem eigenen Wohnsitz oder am Wohnsitz / Sitz der beklagten Partei einreichen will.

Vorgehen

Das Formular „Schlichtungsgesuch“ muss vollständig ausgefüllt und im Doppel eingereicht werden. Das Formular ist original zu unterschreiben und per Post oder persönlich einzureichen.

Falls bereits eine Betreibung eingeleitet wurde, ist eine Kopie des Zahlungsbefehls beizulegen.

Weitere Beilagen: Belege wie Bestellung, Rechnung, Mahnungen, Korrespondenz etc.
Das Formular „Schlichtungsgesuch“ finden Sie auf der Frontseite unter „Formulare und Gesetze“

Arbeitsrechtliche Klagen

Familienrechtliche Klagen

Nachbarschaftsklagen

Erbrechtliche Klagen

Stockwerkeigentümer-Streitigkeiten

Klagen aus Motorfahrzeug- und Fahrradunfällen

Klagen aus unerlaubter Handlung und ungerechtfertigter Bereicherung

Persönlichkeitsverletzungen

bestimmte Klagen im Zusammenhang mit dem Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) (Beseitigung des Rechtsvorschlages im ordentlichen Verfahren, Rückforderungen nach Art. 86 SchKG)

Kontakt

Schweizerischer Verband der Friedensrichter und Vermittler SVFV
Hans-Peter Kasper
Friedensrichteramt Stadt Kloten + Flughafen
Schaffhauserstrasse 135
Postfach
8302 Kloten

044 814 35 50
h.kasper@svfv.ch

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