Gebühren

Generell sind sämtliche Klagen gebührenpflichtig. Die Gebühren für die Schlichtungsverfahren sind im Vergleich zu den Gebühren bei Gericht gering. Die Kantone erlassen eigene Gebührenverordnungen.

Arbeitsrechtliche Klagen sind bis zu einer Forderungssumme von CHF 30‘000.00 gebührenfrei. Höhere Forderungen unterstehen der Gebührenverordnung.

Kontakt

Schweizerischer Verband der Friedensrichter und Vermittler SVFV
Hans-Peter Kasper
Friedensrichteramt Stadt Kloten + Flughafen
Schaffhauserstrasse 135
Postfach
8302 Kloten

044 814 35 50
h.kasper@svfv.ch

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