Bis im Jahr 2010 besass jeder Kanton eine eigene Zivilprozessordnung. Im Hinblick auf eine einheitliche schweizerische Zivilprozessordnung haben sich einige interessierte kantonale Friedensrichter und Vermittler zusammengefunden und im Frühjahr 2004 den Schweizerischer Verband der Friedensrichter und Vermittler gegründet. Zur Zeit zählen 16 Kantone zu unseren Mitgliedern: AI / AR / AG / BL / GL / GR / LU / NW / SG / SH / SO / SZ / TG / VS / ZG / ZH.
In der Romandie, BE und BS wird der Schlichtungsversuch vom Gericht durchgeführt.