Wie läuft ein Schlichtungsverfahren ab?

Schlichten vor Richten

Sinn und Zweck des Schlichtungsverfahrens ist es, die Parteien zu versöhnen, damit sie den Konflikt nicht zeit- und kostenaufwändig vor Gericht austragen müssen.

Der Zugang und das Verfahren sind einfach, schnell und günstig.

Der Grossteil der Verfahren kann auf dieser Ebene erledigt werden.

Rechtliche Grundlagen

Das Schlichtungsverfahren ist in den meisten zivilrechtlichen Streitigkeiten seit dem 1.1.2011 eidgenössisch durch die Schweizerische Zivilprozessordnung vorgesehen (Art. 197 ff ZPO).

Hinzu kommen zahlreiche kantonale Bestimmungen, insbesondere zur Gerichtsorganisation.

Rechtliche Grundlagen

Das Schlichtungsverfahren ist in den meisten zivilrechtlichen Streitigkeiten seit dem 1.1.2011 eidgenössisch durch die Schweizerische Zivilprozessordnung vorgesehen (Art. 197 ff ZPO).

Hinzu kommen zahlreiche kantonale Bestimmungen, insbesondere zur Gerichtsorganisation.

Rechtliche Grundlagen

Das Schlichtungsverfahren ist in den meisten zivilrechtlichen Streitigkeiten seit dem 1.1.2011 eidgenössisch durch die Schweizerische Zivilprozessordnung vorgesehen (Art. 197 ff ZPO).

Hinzu kommen zahlreiche kantonale Bestimmungen, insbesondere zur Gerichtsorganisation.

Kontakt

Schweizerischer Verband der Friedensrichter und Vermittler SVFV
Hans-Peter Kasper
Friedensrichteramt Stadt Kloten + Flughafen
Schaffhauserstrasse 135
Postfach
8302 Kloten

044 814 35 50
h.kasper@svfv.ch

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