Seminarleitung: Marco Ferrari
Ort: Seedammcenter Pfäffikon (SZ)
Kosten:
Zeit: 09.00 bis 12.30 Uhr
Themenbereiche: Urteilsvorschlag: Ab dem Jahr 2025 kann die Schlichtungsbehörde neu bis zum Betrag von CHF 10’000.00 einen Urteilsvorschlag unterbreiten. Wann macht ein Urteilsvorschlag Sinn, bzw. macht er Sinn, wenn die Parteien sich in der Verhandlung nicht einigen konnten? Wie geht die Schlichtungsbehörde taktisch am sinnvollsten vor bei der Unterbreitung eines UV, um die Chance zu erhöhen, dass er angenommen wird? Sollte der UV begründet werden oder nicht? Sollte die Schlichtungsbehörde eine Einvernahme der Parteien durchführen oder nicht, bzw. wann macht dies Sinn?