Kurs – Urteilsvorschlag am Montag 30.09.2024 (halber Tag)

Seminarleitung: Marco Ferrari
Ort: Seedammcenter Pfäffikon (SZ)
Kosten:
Zeit: 09.00 bis 12.30 Uhr

Themenbereiche: Urteilsvorschlag: Ab dem Jahr 2025 kann die Schlichtungsbehörde neu bis zum Betrag von CHF 10’000.00 einen Urteilsvorschlag unterbreiten. Wann macht ein Urteilsvorschlag Sinn, bzw. macht er Sinn, wenn die Parteien sich in der Verhandlung nicht einigen konnten? Wie geht die Schlichtungsbehörde taktisch am sinnvollsten vor bei der Unterbreitung eines UV, um die Chance zu erhöhen, dass er angenommen wird? Sollte der UV begründet werden oder nicht? Sollte die Schlichtungsbehörde eine Einvernahme der Parteien durchführen oder nicht, bzw. wann macht dies Sinn?

Kontakt

Schweizerischer Verband der Friedensrichter und Vermittler SVFV
Hans-Peter Kasper
Friedensrichteramt Stadt Kloten + Flughafen
Schaffhauserstrasse 135
Postfach
8302 Kloten

044 814 35 50
h.kasper@svfv.ch

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